Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der netpartner AG, Ausgabe vom 14. Oktober 2023

1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der netpartner AG ("Beauftragte") und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Die AGB des Auftraggebers oder sonstige von diesen AGB abweichende Bedingungen gelten als wegbedungen, es sei denn, deren Anwendbarkeit ist vom Beauftragten schriftlich bestätigt worden. Für den Fall, dass sich zwischen den Parteien individuell geschlossene Verträge und die AGB widersprechen, so gelten die individuell getroffenen Vereinbarungen.

 

2. Umfang und Ausführung des Auftrages

Für den Umfang der von der Beauftragten zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag auf Basis eines Angebots oder einer mündlichen Vereinbarung massgebend. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung ausgeführt. Die entsprechenden Leistungen gelten als erbracht, sobald die Beauftragte dem Auftraggeber die Resultate der Leistung mündlich, schriftlich oder elektronisch übergeben bzw. übermittelt hat. Die Beauftragte übernimmt keine abschliessende Gewähr für die ordnungsgemässe Leistung.

 

3. Verschwiegenheitspflicht

Die Beauftragte ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber sie von dieser Verpflichtung entbindet oder eine gesetzliche bzw. behördliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

 

4. Mitwirkung Dritter

Zur Ausführung des Auftrags ist die Beauftragte berechtigt, Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie Unternehmen beizuziehen (Recht zur Substitution). Dritte unterstehen auch der Verschwiegenheit gemäss Ziffer 3 und die Beauftragte sorgt für die entsprechende Verpflichtung dieser Dritten.

 

5. Gewährleistung

Die Beauftragte sichert dem Auftraggeber zu, dass die Leistungen mit fachgerechter Sorgfalt erbracht werden. Die Beauftragte bietet zudem Gewähr für eine sorgfältige Auswahl, Instruktion und Überwachung der für die Erbringung der Leistungen eingesetzten oder beigezogenen Mitarbeiter oder Hilfspersonen sowie der Subunternehmer.

 

6. Haftung

Die Beauftragte haftet für die ihr übertragenen Aufgaben für getreue und sorgfältige Ausführung. Die Haftung der Beauftragten beschränkt sich auf grobfahrlässiges oder absichtliches Handeln. Jede weitergehende Haftung, insbesondere für indirekte Schäden oder Folgeschäden wie Betriebsunterbrüche /-ausfälle, entgangener Gewinn, nicht realisierbare Einsparungen, Mehraufwendungen beim Auftraggeber oder Ansprüche Dritter, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Sofern eine Haftung der Beauftragen bestehen sollte, ist sie auf maximal CHF 10'000.00 beschränkt. In Bezug auf die Hilfspersonen ist die Beauftragte ausschliesslich für deren richtige Auswahl und Instruktion verantwortlich. Für das Verhalten seiner Hilfspersonen schliesst der Unternehmer sowohl die vertragliche als auch die ausservertragliche Haftung gänzlich aus.

 

7. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit diese zur ordnungsgemässen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er der Beauftragten unaufgefordert alle für die Ausübung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zu übergeben, so dass der Beauftragten eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Beauftragten beeinträchtigen könnte.

 

8. Bemessung der Vergütung

Das Honorar inklusive Nebenleistungen sowie die Verrechnungen werden individuell vereinbart. Das Honorar wird in der Regel nach Zeitaufwand oder nach sonstigen sachlichen Kriterien berechnet.

 

9. Beendigung des Vertrags

Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Widerruf oder Kündigung. Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Auftrag kann jederzeit widerrufen bzw. gekündigt werden; der Widerruf bzw. die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Widerruf bzw. Kündigung zur Unzeit hat Schadenersatzpflicht zur Folge. Bei Widerruf des Vertrags durch die Beauftragte sind zur Vermeidung von Schäden beim Auftraggeber in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden. Schadenersatzansprüche der Beauftragten aus einer Kündigung zur Unzeit bleiben vorbehalten.

 

10. Aufbewahrung

Die Beauftragte bewahrt die Auftragsdaten der Auftraggeberin während der Dauer des Auftrags auf. Diese Verpflichtung erlischt bei Beendigung des Auftrags.

 

11. Datensicherheit

Die Beauftragte stellt sicher, dass die Daten ausschliesslich in der Schweiz gesichert sind und vor unberechtigtem Zugang durch Dritte technisch und organisatorisch angemessen geschützt sind.

 

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren oder sollten Vertragslücken bestehen, so beeinflusst dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht. In einem solchen Fall sind die nicht rechtswirksamen oder fehlenden Bestimmungen durch solche zu ersetzen bzw. zu ergänzen, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der AGB am nächsten kommen.

 

13. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Diese AGB sowie die einzelnen Verträge unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen auf ausländisches Recht des schweizerischen Internationalen Privatrechts (IPRG) oder von völkerrechtlichen Verträgen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Beauftragten.